Hausverwaltung wechseln: Anleitung in 7 Schritten
Unerreichbar, Abrechnung überfällig, Instandhaltung verschleppt: Wenn das Vertrauen in die Hausverwaltung weg ist, ist der Wechsel meist überfällig. Die gute Nachricht: Seit der WEG-Reform ist er einfacher denn je. Hier ist der komplette Fahrplan.
Wann sich der Wechsel lohnt – die typischen Warnsignale
- Die Jahresabrechnung kommt regelmäßig später als sechs Monate nach Jahresende.
- Anfragen bleiben wochenlang unbeantwortet, der Sachbearbeiter wechselt ständig.
- Beschlüsse aus der Versammlung werden nicht oder erst nach Monaten umgesetzt.
- Die Rücklage stagniert, ein Instandhaltungsplan existiert nicht.
- Belege werden nur widerwillig oder unvollständig zur Prüfung vorgelegt.
Wichtig: Ein Verwalterwechsel ist kein Drama, sondern ein normaler Marktvorgang. Gemeinschaften, die aus falscher Rücksicht jahrelang bei einer schlechten Verwaltung bleiben, zahlen den Preis in Form von Instandhaltungsstau und sinkendem Objektwert.
Schritt 1: Mehrheit organisieren
Sprechen Sie mit den anderen Eigentümern, bevor Sie formal werden. Für Abberufung des alten und Bestellung des neuen Verwalters genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Versammlung. Der Beirat ist der natürliche Treiber – gibt es keinen, reicht eine informelle Runde der größten Miteigentümer.
Schritt 2: Verträge und Fristen prüfen
Sehen Sie in den Verwaltervertrag: Wann endet die Bestellung? Gibt es Kündigungsfristen? Seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden – der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Sie müssen also nicht mehr auf das Vertragsende warten, auch wenn ein sauberer Übergang zum Wirtschaftsjahresende oft praktischer ist.
Schritt 3: Angebote einholen
Holen Sie zwei bis drei Vergleichsangebote ein. Achten Sie weniger auf den letzten Euro als auf: Erreichbarkeitszusagen, Abrechnungsfristen, Referenzobjekte in Ihrer Stadt, digitale Prozesse (siehe unsere Checkliste) und darauf, wer Ihr konkreter Ansprechpartner wäre. Ein seriöser Anbieter besichtigt das Objekt vor dem Angebot.
Schritt 4: Beschluss fassen
Auf der (ordentlichen oder außerordentlichen) Eigentümerversammlung beschließt die Gemeinschaft: Abberufung des alten Verwalters, Bestellung des neuen (üblich: 3 Jahre bei Neubestellung, maximal 5), Abschluss des neuen Verwaltervertrags. Tipp: Lassen Sie den neuen Verwalter die Beschlussvorlagen formulieren – Profis kennen die Formalien, an denen Wechsel-Beschlüsse in der Praxis scheitern.
Schritt 5: Kündigung und Übergabe anfordern
Der neue Verwalter (oder der Beirat) fordert die Altverwaltung förmlich zur Herausgabe aller Unterlagen auf: Beschluss-Sammlung, Verträge, Abrechnungen, Belege, Kontounterlagen, Schlüssel, technische Dokumentation. Die Herausgabepflicht ist einklagbar – meist reicht aber die förmliche Aufforderung mit Frist und Liste.
Schritt 6: Konten und Verträge umstellen
Die Gemeinschaftskonten müssen auf den neuen Verwalter als Verfügungsberechtigten umgestellt werden (die Konten selbst gehören der GdWE, nicht dem Verwalter – ein Warnsignal, falls das bei Ihnen anders ist!). Versorger, Versicherungen und Dienstleister werden über den Wechsel informiert.
Schritt 7: Die ersten 100 Tage
Eine gute neue Verwaltung arbeitet nach Übernahmeplan: Unterlagen digitalisieren und auf Vollständigkeit prüfen, offene Vorgänge und Gewährleistungen sichten, Rücklagen- und Instandhaltungsstatus aufnehmen, Eigentümer über die neuen Kommunikationswege informieren. Nach drei Monaten sollte die Akte Ihrer WEG vollständiger sein als je zuvor – und Sie sollten es im Portal sehen können.